Was sich mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz ändert
Der Sächsische Landtag hat, auch auf meine Initiative hin, den Nichtraucherschutz in Sachsen neu geregelt. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Neu ist, dass in Ein-Raum-Gaststätten und Ein-Raum-Spielhallen mit weniger als 75 m² wieder geraucht werden darf. Ebenso ist es künftig möglich, das Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten sowie in abgetrennten Nebenräumen von Diskotheken, Spielbanken und Spielhallen zu erlauben. Ich begrüße diese Neuregelung für gastronomische Einrichtungen vor allem deshalb, weil sie die Eigenverantwortung des Einzelnen stärkt und denen neue Entscheidungsspielräume eröffnet, die von den Nichtraucherschutzgesetzen bislang besonders betroffen waren– nämlich den Gastronomen.
Darüber hinaus, und dafür habe ich mich ganz besonders eingesetzt, ist es nunmehr wieder möglich, dass volljährige Berufsschüler in speziellen Raucherzonen auf dem äußeren Schulgelände rauchen dürfen. Dabei handelt es sich um Erwachsene im Alter zwischen 17 und 40 Jahren. Bislang war es so, dass durch das Vertreiben der Raucher vom Schulgrundstück massive Probleme durch Belästigung von Passanten, Beeinträchtigung des Straßenverkehrs und durch die Verschmutzung von Straßen und Gehwegen aufgetreten sind. Die neue Regelung kommt den Forderungen vieler Schulleiter der beruflichen Schulen in Sachsen entgegen ist definitiv ein richtiger Schritt hin zu mehr Ordnung und Sicherheit.
Rolf Seidel im Januar 2010